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Karriere

Nach Bestehen der Laufbahnprüfung können Sie im Rahmen verfügbarer Stellen in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen und zur »Regierungsinspektorin« bzw. zum»Regierungsinspektor/-in« ernannt werden. Ein Berufseinsatz kommt je nach Bedarf innerhalb des gesamten Freistaates Sachsen in Betracht.

Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre. Nach der Einstellung werden im Rahmen verfügbarer Stellen Beförderungen möglich. Der Zeitpunkt der Beförderung in das jeweils nächsthöhere Amt hängt von der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung des Beamten ab.

Beamte, die sich bewährt haben und nach Persönlichkeit und Leistung zum Vorgesetzten geeignet sind, können zu Arbeitsgebietsleitern bestellt werden. Besonders befähigte Beamte können sich für die Laufbahngruppe 2.2 Staatsfinanzverwaltung qualifizieren.

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