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Ausbildung Finanzwirt/in

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ausbildungsdauer: zwei Jahre
  • Voraussetzung: Realschulabschluss oder gleichgestellt
  • Beginn der Ausbildung: im September des darauffolgenden Jahres
  • Ausbildungsvergütung Brutto: mind. 1.378,00 Euro
  • Bruttogehalt nach Übernahme: mind. 2.497,00Euro
  • mindestens die mittlere Reife oder einen Hauptschulabschluss  mit einer für die Laufbahn förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung. Es kann auch ein Bildungsabschluss vorgelegt werden, der dem Realschulabschluss gleichwertig anerkannt ist,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (§ 7 Abs. 1 BeamtStG) und
  • zum Einstellungsbeginn hast du das 42. Lebensjahr noch nicht beendet (§ 7 SächsBG).

Mit Beginn deiner Ausbildung wirst du ins Beamtenverhältnis (auf Widerruf) berufen.

Während der gesamten Ausbildung erhältst du Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden Bestimmungen. Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich brutto 1.378,41  Euro (Stand: 1. Dezember 2022). Unter bestimmten Voraussetzungen erhältst du einen Familienzuschlag (z. B. für verheiratete Anwärter) und vermögenswirksame Leistungen (bei entsprechender Anlageform, z. B. Bausparvertrag).

Nach erfolgreicher Ausbildung erhältst du eine Besoldung der Besoldungsgruppe A6. Dies entspricht bei einem vollzeitbeschäftigten, ledigen Berufseinsteiger 2.497 Euro (brutto). Hinzu kommen ggf. vermögenswirksame Leistungen in Höhe von bis zu 6,65 Euro (brutto) monatlich. Deine Bezüge sind lohnsteuer- und gegebenenfalls kirchensteuerpflichtig, jedoch nicht sozialabgabepflichtig. Im Krankheitsfalle hast du Anspruch auf Fortzahlung deiner Bezüge. Bitte beachte, dass du noch Beiträge für eine beihilfekonforme Krankenversicherung privat zu entrichten hast.

Noch mehr Informationen über den Freistaat Sachsen als Arbeitgeber findest du hier: 

Deine Ausbildung gliedert sich in praktische und theoretische Teile:

  • die praktische Ausbildung findet im Finanzamt statt. Dort durchläufst du verschiedene Arbeitsgebiete, z. B. Veranlagung, Bewertung, Finanzkasse, Einheitlicher Erhebungsbezirk,
  • in der theoretischen Ausbildung lernst du in acht Monaten die Grundlagen des Steuerrechts kennen und wie du es anwendest,
  • zusätzlich schulen wir dich in dienstbegleitenden Ausbildungsarbeitsgemeinschaften, damit du deine theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten verknüpfen und üben kannst.
  • im Finanzamt, z.B.
    • Veranlagungsbereich Arbeitnehmerstelle
    • Finanzkasse, Einheitlicher Erhebungsbezirk
    • Außendienst (Lohnsteueraußenprüfung)
    • Bewertungsstelle
    • Grunderwerbsteuerstelle
    • Umsatzsteuer-Voranmeldungstelle
  • im Landesamt für Steuern und Finanzen

Mehr zu deinen Einsatzmöglichkeiten gibt es hier:

Bewerber/-innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Im Ausbildungszentrum Bobritzsch finden Anwärter/-innen mit Schwerbehinderung die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung. So unterstützen eine Vielzahl von Lösungen (z. B. Fahrstühle, ergonomisch passende Möbelunterbauten oder Einsatz elektronischer/technischer Hilfsmittel) den Erfolg der Ausbildung. Anwärter/-innen, Dozenten und Mitarbeiter der Verwaltung bemühen sich individuell um die Integration von Anwärtern/-innen mit Schwerbehinderung in das Ausbildungszentrum Bobritzsch. Dies gilt selbstverständlich auch für die berufspraktischen Ausbildungsabschnitte in den jeweiligen Finanzämtern.

Eine Schwerbehinderung ist deshalb kein Hindernis, um sich für eine Ausbildung in der Steuerverwaltung zu bewerben.

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