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Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ausbildungsdauer: drei Jahre
  • Voraussetzung: Realschulabschluss mit guten Leistungen
  • Beginn der Ausbildung: September des darauffolgenden Jahres
  • Ausbildungsvergütung Brutto: mind. 1.086 Euro
  • Bruttogehalt nach Übernahme: mind. 2.497 Euro (bei Verbeamtung)
  • einen Realschulabschluss mit guten Leistungen, insbesondere in den Fächern Deutsch, Gemeinschaftskunde und Mathematik

Deine Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG). Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt im:

  • 1. Ausbildungsjahr 1.086,82 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr 1.140,96 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr 1.190,61 Euro

Bei erfolgreicher Übernahme nach der Ausbildung besteht die Aussicht auf ein Einstiegsgehalt von monatlich  mind. 2.497 Euro brutto. Zusätzlich werden vermögenswirksame Leistungen in der Höhe von derzeit monatlich 6,65 Euro gewährt, falls eine entsprechende vermögenswirksame Anlage nachgewiesen wird.

Noch mehr Informationen über den Freistaat Sachsen als Arbeitgeber findest du hier:

  • Politische Bildung und Staatskunde
  • Bürgerliches Recht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Personalwesen
  • Öffentliche Finanzwirtschaft
  • Verwaltungsmanagement
  • Methodik der Fallbearbeitung
  • Vertiefte fachübergreifende und handlungsorientierte Fallbearbeitung

Dazu werden in der Berufsschule berufsübergreifende und berufsbezogene Kenntnisse vermittelt.

Verwaltungsfachangestellte sind ausgebildete Fachkräfte des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Sie arbeiten in den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder, der Kommunen und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften in den Bereichen der öffentlichen Finanzverwaltung, des Immobilien- und Baumanagements sowie des Haushalts-, Organisations- und Personalmanagements. 

In Betracht kommt zum Beispiel ein Einsatz beim Landesamt für Steuern und Finanzen als einem zentralen Dienstleister, der unter anderem zuständig ist für

  • die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge und sonstigen Geldleistungen der Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten und Richter sowie Pensionäre des Freistaates Sachsen,
  • die Erledigung aller Buchungsgeschäfte und Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs sowie
  • Personalangelegenheiten des Landesamtes für Steuern und Finanzen sowie der sächsischen Finanzämter
  • die Bearbeitung von Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldanträgen der Bediensteten des Freistaates Sachsen
  • die Organisation der Aus- und Fortbildung im Landesamt für Steuern und Finanzen und in den sächsischen Finanzämtern

Bewerber/-innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Im Ausbildungszentrum Bobritzsch findet im 2. und 3. Ausbildungsjahr der dienstbegleitende Unterricht statt. Auszubildende mit Schwerbehinderung erhalten hier die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung. So unterstützen eine Vielzahl von Lösungen (z. B. Fahrstühle, ergonomisch passende Möbelunterbauten oder Einsatz elektronischer/technischer Hilfsmittel) den Erfolg der Ausbildung. Auszubildende, Dozenten und Mitarbeiter der Verwaltung bemühen sich individuell um die Integration von Auszubildenden mit Schwerbehinderung in das Ausbildungszentrum Bobritzsch. Dies gilt selbstverständlich auch für die berufspraktischen Ausbildungsabschnitte in den jeweiligen Bereichen im Landesamt für Steuern und Finanzen sowie in den Berufsschulen.

Eine Schwerbehinderung ist deshalb kein Hindernis, um sich für eine Ausbildung in der Finanzverwaltung zu bewerben.

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