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Studienablauf

Das Studium dauert 3 Jahre und besteht aus einem Fachstudium von mindestens 21 Monaten Dauer sowie berufspraktischen Studienzeiten. Die Studienzeiten an der Hochschule Meißen (FH) wechseln sich mit Zeiten der praktischen Ausbildung in einem Finanzamt ab.
Die Vorlesungen während des Fachstudiums werden von einem aufgeschlossenen, erfahrenen und qualifizierten Dozententeam erteilt. Hierfür stehen ansprechende Lehrsäle mit modernster Technik zur Verfügung, um ein Optimum an Lernerfolgen zu erzielen. Nähere Informationen zur Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH) Meißen finden Sie unter https://www.hsf.sachsen.de/.

Während der berufspraktischen Studienzeiten im Finanzamt werden nach einem Ausbildungsplan verschiedene Arbeitsgebiete (z. B. Veranlagung, Bewertung, Finanzkasse, Einheitlicher Erhebungsbezirk, Rechtsbehelfsstelle) durchlaufen. Zusätzlich finden dienstbegleitende Ausbildungsarbeitsgemeinschaften statt. Diese dienen dem Zweck, Ihre bis dahin erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verknüpfen und zu üben.

Die Ausbildung beginnt jährlich am 1. September. Zu Beginn werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und zum/zur Finanzanwärter/Finanzanwärterin ernannt. Die Steuerbeamtenausbildung schließt mit einer Laufbahnprüfung ab, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Mit der Aushändigung des Prüfungszeugnisses endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Ein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder in ein entsprechendes Arbeitsverhältnis nach beendeter Ausbildung besteht nicht.
Bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erbringung einer eigenständigen wissenschaftlichen Leistung in Form einer Diplomarbeit verleiht die Hochschule Meißen (FH) den Diplomgrad »Diplom-Finanzwirt/Diplom-Finanzwirtin« mit dem Zusatz »Fachhochschule« (»FH«).

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