Studium Diplom-Finanzwirt (FH) (m/w/d)
Das Wichtigste in Kürze:
- Studiendauer: drei Jahre
- Voraussetzung: eine Schulbildung/Ausbildung, die zum Fachhochschulstudium berechtigt
- Beamtenverhältnis LG 2.1 Steuerverwaltung
- Vergütung Brutto: während des Studiums mind. 1.583 EUR (zum Stand 1. Februar 2025)
- Bruttogehalt nach Übernahme: mind. 3.310 EUR (zum Stand 1. Februar 2025)
- du hast eine zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung abgeschlossen,
- du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (§ 7 Abs. 1 BeamtStG) und
- du hast zum Einstellungsbeginn das 42. Lebensjahr noch nicht beendet (§ 7 SächsBG).
Während des gesamten Studiums erhältst du Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden Bestimmungen. Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich 1.583 EUR (brutto) (Stand: 1. Februar 2025). Unter bestimmten Voraussetzungen erhältst du einen Familienzuschlag (z. B. wenn du verheiratet bist) und vermögenswirksame Leistungen (bei entsprechender Anlageform, z. B. Bausparvertrag).
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erhältst du bei einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe A9. Dies entspricht bei einem vollzeitbeschäftigten, ledigen Berufseinsteiger 3.310 EUR (brutto).
Der Anspruch auf monatliche Anwärter- und Dienstbezüge wird im Freistaat Sachsen um 0,5 vom Hundert eines vollen Monatsbezuges abgesenkt (§ 8 SächsBesG). Hintergrund ist die Anzahl der gesetzlichen sächsischen Feiertage an Werktagen.
Deine Bezüge sind lohnsteuer- und gegebenenfalls kirchensteuerpflichtig, jedoch nicht sozialabgabepflichtig. Im Krankheitsfall hast du Anspruch auf Fortzahlung deiner Bezüge. Bitte beachte, dass du noch Beiträge für eine beihilfekonforme Krankenversicherung privat zu entrichten hast.
Noch mehr Informationen über den Freistaat Sachsen als Arbeitgeber findest du hier:
Dein Studium gliedert sich in praktische und theoretische Teile:
- Die praktische Ausbildung findet im Finanzamt statt. Dort durchläufst du verschiedene Arbeitsgebiete, z. B. Veranlagung, Bewertung, Finanzkasse, Einheitlicher Erhebungsbezirk, Betriebsprüfung, Steuerfahndung.
- In den theoretischen Abschnitten lernst du 21 Monate umfassend das Steuerrecht kennen und anwenden.
- Zusätzlich schulen wir dich in dienstbegleitenden Ausbildungsarbeitsgemeinschaften, damit du deine theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten verknüpfen und üben kannst.
- im Finanzamt, z. B.
- Veranlagungsbereich
- Einheitlicher Erhebungsbezirk, Bußgeld- und Strafsachenstelle
- Außendienst (Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung)
- Rechtsbehelfsstelle
- im Landesamt für Steuern und Finanzen
- im Finanzministerium
Mehr zu deinen Einsatzmöglichkeiten gibt es hier:
Bewerber/-innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
An der Hochschule Meißen (FH) finden Studierende mit Schwerbehinderung die notwendigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium. So unterstützen eine Vielzahl von Lösungen (z. B. Fahrstühle, ergonomisch passende Möbelunterbauten oder Einsatz elektronischer/technischer Hilfsmittel) den Erfolg des Studiums. Studierende, Dozenten und Mitarbeiter der Verwaltung bemühen sich individuell um die Integration von Studierenden mit Schwerbehinderung in die Hochschule Meißen (FH). Dies gilt selbstverständlich auch für die berufspraktischen Studienzeiten in den jeweiligen Finanzämtern.
Eine Schwerbehinderung ist deshalb kein Hindernis, sich um ein Studium in der Steuerverwaltung zu bewerben.