Studium Diplom-Finanzwirt/in (FH)
Das Wichtigste in Kürze:
- Studiendauer: drei Jahre
- Voraussetzung: eine Schulbildung/Ausbildung, die zum Fachhochschulstudium berechtigt
- Studienbeginn: im September des darauffolgenden Jahres
- Vergütung Brutto: während des Studiums:1.380,00 Euro (Stand: 1. Januar 2021)
- Gehalt nach Übernahme: mind. 2.900,00 Euro
- eine zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung abgeschlossen hat,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (§ 7 Abs. 1 BeamtStG) besitzt und
- zum Einstellungsbeginn das 42. Lebensjahr noch nicht beendet hat (§ 7 SächsBG).
Während der gesamten Ausbildung erhalten die Anwärter Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden Bestimmungen. Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich brutto 1.383,69 EUR (Stand: 1. Januar 2021). Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Anwärter einen Familienzuschlag (z. B. für verheiratete Anwärter) und vermögenswirksame Leistungen (bei entsprechender Anlageform, z. B. Bausparvertrag).
Der Anspruch auf monatliche Anwärterbezüge wird im Freistaat Sachsen gemäß § 8 SächsBesG um 0,5 vom Hundert eines vollen Monatsbezuges abgesenkt. Die Bezüge sind lohnsteuer- und gegebenenfalls kirchensteuerpflichtig, jedoch nicht sozialabgabepflichtig. Im Krankheitsfalle besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge.
Nach Abschluss der Ausbildung wird eine Besoldung in der Besoldungsgruppe A9 gezahlt. Dies entspricht bei einem vollzeitbeschäftigten, ledigen Berufseinsteiger zum Stand 1. Januar 2021 2.913,68 EUR (brutto). Hinzu kommen ggf. vermögenswirksame Leistungen in Höhe von bis zu 6,65 Euro (brutto) monatlich.
Noch mehr Informationen über den Freistaat Sachsen als Arbeitgeber findest du hier:
- berufspraktische Studienzeiten im Finanzamt (verschiedene Arbeitsgebiete, z. B.: Veranlagung, Bewertung, Finanzkasse, Einheitlicher Erhebungsbezirk, Rechtsbehelfsstelle)
- zusätzlich dienstbegleitende Ausbildungsarbeitsgemeinschaften, um die erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verknüpfen und zu üben
- Studium (Steuerrecht und Anwendung, 21 Monate Fachwissen)
Bewerber/-innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
An der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH) Meißen finden Studierende mit Schwerbehinderung die notwendigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium. So unterstützen eine Vielzahl von Lösungen (z. B. Fahrstühle, ergonomisch richtige Möbelunterbauten oder Einsatz elektronischer/technischer Hilfsmittel) den Erfolg des Studiums. Studierende, Dozenten und Mitarbeiter der Verwaltung bemühen sich individuell um die Integration von Studierenden mit Schwerbehinderung in die Hochschule Meißen (FH). Dies gilt selbstverständlich auch für die berufspraktischen Studienzeiten in den jeweiligen Finanzämtern.
Eine Schwerbehinderung sollte deshalb kein Hindernis sein, sich um eine Ausbildung in der Laufbahngruppe 2.1 Steuerverwaltung zu bewerben.