Studium Diplom-Finanzwirt (FH) (m/w/d)
Das Wichtigste in Kürze:
- Studiendauer: drei Jahre
- Voraussetzung: eine Schulbildung/Ausbildung, die zum Fachhochschulstudium berechtigt
- Studienbeginn: im September des darauffolgenden Jahres
- Vergütung Brutto: während des Studiums mind. 1.583 EUR (zum Stand 1. Februar 2025)
- Bruttogehalt nach Übernahme: mind. 3.310 EUR (zum Stand 1. Februar 2025)
- du hast eine zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung abgeschlossen,
- du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (§ 7 Abs. 1 BeamtStG) und
- du hast zum Einstellungsbeginn das 42. Lebensjahr noch nicht beendet (§ 7 SächsBG).
Während des gesamten Studiums erhältst du Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden Bestimmungen. Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich 1.583 EUR (brutto) (Stand: 1. Februar 2025). Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Anwärter einen Familienzuschlag (z. B. für verheiratete Anwärter) und vermögenswirksame Leistungen (bei entsprechender Anlageform, z. B. Bausparvertrag).
Der Anspruch auf monatliche Anwärterbezüge wird im Freistaat Sachsen gemäß § 8 SächsBesG um 0,5 vom Hundert eines vollen Monatsbezuges abgesenkt. Die Bezüge sind lohnsteuer- und gegebenenfalls kirchensteuerpflichtig, jedoch nicht sozialabgabepflichtig. Im Krankheitsfalle besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird eine Besoldung in der Besoldungsgruppe A9 gezahlt. Dies entspricht bei einem vollzeitbeschäftigten, ledigen Berufseinsteiger 3.310 EUR (brutto). Hinzu kommen ggf. vermögenswirksame Leistungen in Höhe von bis zu 6,65 Euro (brutto) monatlich.
Noch mehr Informationen über den Freistaat Sachsen als Arbeitgeber findest du hier:
Dein Studium gliedert sich in praktische und theoretische Teile:
- Die praktische Ausbildung findet im Finanzamt statt. Dort durchläufst du verschiedene Arbeitsgebiete, z. B. Veranlagung, Bewertung, Finanzkasse, Einheitlicher Erhebungsbezirk, Betriebsprüfung, Steuerfahndung.
- In den theoretischen Abschnitten lernst du 21 Monate umfassend das Steuerrecht kennen und anwenden.
- Zusätzlich schulen wir dich in dienstbegleitenden Ausbildungsarbeitsgemeinschaften, damit du deine theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten verknüpfen und üben kannst.
Bewerber/-innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
An der Hochschule Meißen (FH) finden Studierende mit Schwerbehinderung die notwendigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium. So unterstützen eine Vielzahl von Lösungen (z. B. Fahrstühle, ergonomisch passende Möbelunterbauten oder Einsatz elektronischer/technischer Hilfsmittel) den Erfolg des Studiums. Studierende, Dozenten und Mitarbeiter der Verwaltung bemühen sich individuell um die Integration von Studierenden mit Schwerbehinderung in die Hochschule Meißen (FH). Dies gilt selbstverständlich auch für die berufspraktischen Studienzeiten in den jeweiligen Finanzämtern.
Eine Schwerbehinderung ist deshalb kein Hindernis, sich um ein Studium in der Steuerverwaltung zu bewerben.