Hauptinhalt

Studium Diplom-Finanzwirt/in (FH)

Das Wichtigste in Kürze:

  • Studiendauer: drei Jahre
  • Voraussetzung: eine Schulbildung/Ausbildung, die zum Fachhochschulstudium berechtigt
  • Studienbeginn: im September des darauffolgenden Jahres
  • Vergütung Brutto: während des Studiums mind. 1.433,00 Euro
  • Bruttogehalt nach Übernahme: mind. 2.995,00 Euro
  • eine zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung abgeschlossen hat,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (§ 7 Abs. 1 BeamtStG) besitzt und
  • zum Einstellungsbeginn das 42. Lebensjahr noch nicht beendet hat (§ 7 SächsBG).

Während des gesamten Studiums erhältst du Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden Bestimmungen. Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich brutto 1.433,69 EUR (Stand: 1. Dezember 2022). Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Anwärter einen Familienzuschlag (z. B. für verheiratete Anwärter) und vermögenswirksame Leistungen (bei entsprechender Anlageform, z. B. Bausparvertrag).

Der Anspruch auf monatliche Anwärterbezüge wird im Freistaat Sachsen gemäß § 8 SächsBesG um 0,5 vom Hundert eines vollen Monatsbezuges abgesenkt. Die Bezüge sind lohnsteuer- und gegebenenfalls kirchensteuerpflichtig, jedoch nicht sozialabgabepflichtig. Im Krankheitsfalle besteht ein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge. 

Nach Abschluss der Ausbildung wird eine Besoldung in der Besoldungsgruppe A9 gezahlt. Dies entspricht bei einem vollzeitbeschäftigten, ledigen Berufseinsteiger 2.995 EUR (brutto). Hinzu kommen ggf. vermögenswirksame Leistungen in Höhe von bis zu 6,65 Euro (brutto) monatlich.

Noch mehr Informationen über den Freistaat Sachsen als Arbeitgeber findest du hier: 

  • berufspraktische Studienzeiten im Finanzamt (verschiedene Arbeitsgebiete, z. B.: Veranlagung, Bewertung, Finanzkasse, Einheitlicher Erhebungsbezirk, Rechtsbehelfsstelle)
  • zusätzlich dienstbegleitende Ausbildungsarbeitsgemeinschaften, um die erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verknüpfen und zu üben
  • Studium (Steuerrecht und Anwendung, 21 Monate Fachwissen)
  • im Finanzamt, z. B.
    • Veranlagungsbereich
    • Einheitlicher Erhebungsbezirk, Bußgeld- und Strafsachenstelle
    • Außendienst (Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung)
    • Rechtsbehelfsstelle
  • im Landesamt für Steuern und Finanzen
  • im Finanzministerium

Mehr zu deinen Einsatzmöglichkeiten gibt es hier:

Bewerber/-innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

An der Hochschule Meißen (FH) finden Studierende mit Schwerbehinderung die notwendigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium. So unterstützen eine Vielzahl von Lösungen (z. B. Fahrstühle, ergonomisch passende Möbelunterbauten oder Einsatz elektronischer/technischer Hilfsmittel) den Erfolg des Studiums. Studierende, Dozenten und Mitarbeiter der Verwaltung bemühen sich individuell um die Integration von Studierenden mit Schwerbehinderung in die Hochschule Meißen (FH). Dies gilt selbstverständlich auch für die berufspraktischen Studienzeiten in den jeweiligen Finanzämtern.

Eine Schwerbehinderung ist deshalb kein Hindernis, sich um ein Studium in der Steuerverwaltung zu bewerben.

zurück zum Seitenanfang