Studienablauf
Das Studium dauert 3 Jahre und besteht aus einem Fachstudium von mindestens 21 Monaten Dauer sowie berufspraktischen Studienzeiten. Die Studienzeiten an der Hochschule Meißen (FH) wechseln sich mit Zeiten der praktischen Ausbildung im Landesamt für Steuern und Finanzen ab.
Die Vorlesungen während des Fachstudiums werden von einem aufgeschlossenen, erfahrenen und qualifizierten Dozententeam erteilt. Hierfür stehen ansprechende Lehrsäle mit moderner Technik zur Verfügung, um ein Optimum an Lernerfolgen zu erzielen. Nähere Informationen zur Hochschule Meißen (FH) findest du unter www.hsf.sachsen.de/.
Während der berufspraktischen Studienzeiten im Landesamt für Steuern und Finanzen werden nach einem Ausbildungsplan verschieden Arbeitsgebiete durchlaufen:
- die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge und sonstigen Geldleistungen der Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten und Richter sowie Pensionäre des Freistaates Sachsen,
- die Erledigung aller Buchungsgeschäfte und Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs sowie
- die juristische Vertretung des Freistaates Sachsen in Zivil-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrechtsstreitigkeiten
- die Reisekostenabrechnung für den gesamten Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen.
Zusätzlich finden dienstbegleitende Lehrveranstaltungen statt. Diese dienen dem Zweck, die bis dahin erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verknüpfen und zu üben.
Das Studium beginnt jährlich am 1. September. Zu Beginn wirst du in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und zum Regierungsinspektoranwärter oder zur Regierungsinspektoranwärterin ernannt. Die Beamtenausbildung schließt mit einer Laufbahnprüfung ab, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Mit der Aushändigung des Prüfungszeugnisses endet das Studium und das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung und Erbringung einer eigenständigen wissenschaftlichen Leistung in Form einer Diplomarbeit verleiht die Hochschule Meißen (FH) den Diplomgrad Diplom-Verwaltungswirt / Diplom-Verwaltungswirtin mit dem Zusatz »Fachhochschule« (»FH«).