Studium Diplom-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d)
Das Wichtigste in Kürze
- Studiendauer: drei Jahre
- Voraussetzung: eine Schulbildung/Ausbildung, die zum Fachhochschulstudium berechtigt
- Beamtenverhältnis LG 2.1 Staatsfinanzverwaltung
- Vergütung Brutto: während des Studiums mind. 1.583 EUR (zum Stand 1. Februar 2025)
- Bruttogehalt nach Übernahme: mind. 3.310 EUR (zum Stand 1. Februar 2025)
- du hast eine zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung/Ausbildung abgeschlossen,
- du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (§ 7 Abs. 1 BeamtStG) und
- zum Einstellungsbeginn das 42. Lebensjahr noch nicht beendet (§ 7 SächsBG).
Während des gesamten Studiums erhältst du Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden Bestimmungen. Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich 1.583 EUR (brutto) (Stand: 1. Februar 2025). Unter bestimmten Voraussetzungen erhältst du einen Familienzuschlag (z. B. wenn du verheiratet bist) und vermögenswirksame Leistungen (bei entsprechender Anlageform, z. B. Bausparvertrag).
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erhältst du bei einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe A9. Dies entspricht bei einem vollzeitbeschäftigten, ledigen Berufseinsteiger 3.310 EUR (brutto).
Der Anspruch auf monatliche Anwärter- und Dienstbezüge wird im Freistaat Sachsen um 0,5 vom Hundert eines vollen Monatsbezuges abgesenkt (§ 8 SächsBesG). Hintergrund ist die Anzahl der gesetzlichen sächsischen Feiertage an Werktagen.
Deine Bezüge sind lohnsteuer- und gegebenenfalls kirchensteuerpflichtig, jedoch nicht sozialabgabepflichtig. Im Krankheitsfall hast du Anspruch auf Fortzahlung deiner Bezüge. Bitte beachte, dass du noch Beiträge für eine beihilfekonforme Krankenversicherung privat zu entrichten hast.
Noch mehr Informationen über den Freistaat Sachsen als Arbeitgeber findest du hier:
Dein Studium gliedert sich in praktische und theoretische Teile:
- Die praktische Ausbildung findet überwiegend im Landesamt für Steuern und Finanzen statt. Dort durchläufst du verschiedene Arbeitsgebiete, z. B. Bezügestelle, Haushalt, Hauptkasse, Rechtsabteilung.
- In den theoretischen Abschnitten lernst du in 21 Monaten umfassende Rechtsgebiete kennen und anwenden.
- Zusätzlich schulen wir dich in dienstbegleitenden Lehrveranstaltungen, damit du deine theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten verknüpfen und üben kannst.
Den Absolventen des Studiengangs Staatsfinanzverwaltung bieten sich vielfältige Berufschancen für anspruchsvolle Verwaltungstätigkeiten im Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung, des Immobilien- und Baumanagements sowie des Haushalts-, Organisations- und Personalmanagements.
In Betracht kommt zum Beispiel ein Einsatz beim Landesamt für Steuern und Finanzen als einem zentralen Dienstleister, der unter anderem zuständig ist für
- die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge und sonstigen Geldleistungen der Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten und Richter sowie Pensionäre des Freistaates Sachsen,
- die Erledigung aller Buchungsgeschäfte und Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs sowie
- die juristische Vertretung des Freistaates Sachsen in Zivil-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrechtsstreitigkeiten.
Um ganz andere Aufgaben geht es bei den Staatsbetrieben Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und Zentrales Flächenmanagement Sachsen. Hier befassen sich die Absolventen des Studiengangs Staatsfinanzverwaltung im Rahmen der Liegenschafts- und Vermögensverwaltung staatlicher Einrichtungen zum Beispiel mit
- der Ausübung der Eigentümerbefugnisse für staatliche Liegenschaften (Grundstücksverkehr, Grundstücksverwaltung, Grundstücksbewirtschaftung) und
- der räumlichen Unterbringung staatlicher Behörden und sonstiger nicht rechtsfähiger Landeseinrichtungen.
Vielfältige Aufgaben können auch im Finanzministerium wahrgenommen werden.
Darüber hinaus eröffnet der Studienabschluss die Möglichkeit, in anderen staatlichen sowie kommunalen Einrichtungen in den Bereichen Haushalt, Personal oder Organisation tätig zu werden.
Bewerber/-innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
An der Hochschule Meißen (FH) finden Studierende mit Schwerbehinderung die notwendigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium. So unterstützen eine Vielzahl von Lösungen (z. B. Fahrstühle, ergonomisch passende Möbelunterbauten oder Einsatz elektronischer/technischer Hilfsmittel) den Erfolg des Studiums. Studierende, Dozenten und Mitarbeiter der Verwaltung bemühen sich individuell um die Integration von Studierenden mit Schwerbehinderung in die Hochschule Meißen (FH). Dies gilt selbstverständlich auch für die berufspraktischen Studienzeiten in den jeweiligen Finanzämtern.
Eine Schwerbehinderung ist deshalb kein Hindernis, sich um ein Studium in der Steuerverwaltung zu bewerben.